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Genitalverstümmelungs-Gefahr für zwei Mädchen aus München und die Rolle der Fadumo Korn

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Die Somalierin Fadumo Korn stimmte das Jugendamt um - das ursprünglich die Kinder rechtlich schützen lassen wollte ...

Die Somalierin Fadumo Korn stimmte das Jugendamt um – das ursprünglich die Kinder rechtlich schützen lassen wollte …

Letzte Woche berichteten wir über einen aktuellen Fall aus München, bei dem Jugendamt und Familiengericht zwei kleine Mädchen (1 und 5 Jahre) schutzlos der Gefahr der Genitalverstümmelung in einer Täterfamilie in Nigeria überlassen.

Noch immer erreichen uns schockierte Rückmeldungen und Nachfragen besorgter Mitmenschen, die wissen möchten, wie es dazu kommen konnte und was nun mit den Mädchen sei. Wir arbeiten weiter die Details auf und werden zu gegebener Zeit weitere Informationen geben können.

Daher bitten wir um etwas Geduld – aber soviel schon einmal vorab:

Nicht nur die Entscheidung selbst ist ein Skandal – sondern auch die Hintergründe und Vorgehensweise der verantwortlichen Behörden.

So wurde die Somalierin Fadumo Korn als “Sachverständige” bestellt und nahm maßgeblich Einfluss, um die ursprüngliche Entscheidung des Jugendamtes, rechtlichen Schutz für die Mädchen zu beantragen, zu kippen! Auch vor Gericht durfte sie nach bisherigen Informationen für die Ausreise der Kinder plädieren.

Dabei wirft ein Blick auf Korn’s fragwürdige Agenda die dringende Frage auf, wie es überhaupt sein kann, dass eine städtische Behörde bzw. ein Gericht so leichtfertig den Bock zum Gärtner macht, da diese Pseudo-Expertin

- die Realität der Verstümmelung beharrlich leugnet und als “Beschneidung” verharmlost,

-seit Jahren für eine gute Reputation der Verstümmelungstäter wirbt, die schließlich einen “angesehenen und traditionsreichen Beruf” ausübten bzw. mit “besten Absichten” handelten,

- sich gegen Gefängnisstrafen für Täter ausspricht, die ihre Töchter verstümmeln lassen,

- die Forderungen deutscher Politiker nach harten Strafen für die Täter als “haarsträubende Vorschläge” abwertet,

- offen gegen die Rechtsprechung zum Schutz von Mädchen agiert und staatliche Schutzmaßnahmen verhindert.

Diese Frage steht derzeit unbeantwortet im Raum.

Ebenso die Frage, warum sowohl die wichtigste Zeugin in dem Fall – d.h. die Kindergärtnerin – die bis zuletzt ihre Bedenken bezüglich einer möglichen Ausreise der Kinder geäußert hatte als auch der Antragsteller sich NICHT vor Gericht äußern durften…

Weiterlesen:

Münchner Behörden verweigern zwei Mädchen Schutz vor Genitalverstümmelung: “Wir gehen das Risiko ein”

Neue Details: Münchner Jugendamt überlässt zwei Mädchen der Gefahr der Genitalverstümmelung

Foto (c) Screenshot Bayerischer Rundfunk, Abendschau – 09.09.2011


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